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OLG Hamm, Urteil 19.11.2013, 4 U 65/13 – „button-in“-Lösung

JudikaturspiegelZIR-Slg 2014/58ZIR 2014, 199 Heft 3 v. 1.7.2014

OLG Hamm, 19.11.2013, 4 U 65/13
„buttonin“-Lösung

Unter „button-in“-Lösung versteht man landläufig die nach der Verbraucherrechte-RL bestehende Verpflichtung für Webshopbetreiber, dass der die Vertragserklärung auslösende „Bestellbutton“ mit „kostenpflichtige Bestellung“ zu bezeichnen ist. Die Bezeichnung „Bestellung abschicken“ ist der Bezeichnung „zahlungspflichtig bestellen“ nicht gleichzusetzen.

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