OLG München, 07.11.2014, 29 U 1883/13
„Tradition seit 1843“
Die Werbung für ein/e Produkt/Dienstleistung mit einer Jahreszahl (hier: Tradition seit 1843) stellt eine irreführende Geschäftspraktik dar, wenn der Werbende erst später (hier: 2010) eine bloße Lizenz zur Nutzung der Marke erworben hat.

