LG Mönchengladbach, 05.09.2013, 10 O 170/12
keine Haftung des Suchmaschinenbetreibers für Suchmaschinenergebnis
Der Suchmaschinenbetreiber Google haftet nicht für allfällige Persönlichkeitsverletzungen indem er bei einer Suchanfrage einen Link anzeigt, der auf einen Blogeintrag mit allenfalls verletzenden Äußerungen verweist.

