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LG Köln, Urteil 08.05.2013, 28 O 452/12 – Amazon-Bewertung „miserabler Kundenservice“

JudikaturspiegelZIR-Slg 2014/17ZIR 2014, 114 Heft 2 v. 1.4.2014

LG Köln, 08.05.2013, 28 O 452/12
Amazon-Bewertung „miserabler Kundenservice“

Es stellt eine zulässige Meinungsäußerungsfreiheit dar, wenn der Amazon-Käufer bei Kundenbewertung des Verkäufers „miserabler Kundenservice“ angibt, obwohl Versand, Rückabwicklung und Kundenservice von Amazon und nicht vom Verkäufer übernommen wurden.

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