LG Köln, 08.05.2013, 28 O 452/12
Amazon-Bewertung „miserabler Kundenservice“
Es stellt eine zulässige Meinungsäußerungsfreiheit dar, wenn der Amazon-Käufer bei Kundenbewertung des Verkäufers „miserabler Kundenservice“ angibt, obwohl Versand, Rückabwicklung und Kundenservice von Amazon und nicht vom Verkäufer übernommen wurden.

