VG Schleswig-Holstein, 14.02.2013, 8 B 60/12
anwendbares Datenschutzrecht
Für die Beurteilung des anwendbaren materiellen Datenschutzrechts ist das Recht jenes Landes maßgebend, in dem die Daten erhoben werden. Die datenschutzrechtliche Bewertung der Geschäftsbedingungen von Facebook hat daher nach irischem Datenschutzrecht zu erfolgen.

