OLG Frankfurt, 07.02.2013, 6 U 126/12
Markenanmeldung zu Spekulationszwecken
Werden Marken alleine deswegen registriert, um diese auf Vorrat angemeldeten Marken für potenzielle Kunden bereitzuhalten, liegt eine missbräuchliche Markeneintragung vor, wenn dieser Markenanmeldestrategie kein nachvollziehbares Geschäftsmodell zugrunde liegt.

