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BPatG, Urteil 04.04.2013, 2 Ni 59/11 EP, 2 Ni 64/11 EP – Nichtigkeit des Apple-Wischmusterpatents

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/95ZIR 2013, 171 Heft 3 v. 1.4.2013

BPatG, 04.04.2013, 2 Ni 59/11 EP
Nichtigkeit des Apple-Wischmusterpatents

BPatG, 04.04.2013, 2 Ni 64/11 EP
Nichtigkeit des Apple-Wischmusterpatents

Das Europäische Patent 1 964 022 „Unlocking a device by performing gestures on an unlocked image“ („Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild“) der Fa. Apple Inc. wurde für nichtig erklärt, weil die über den Stand der Technik hinausgehenden Merkmale des Patentanspruchs 1 als nicht-technisch anzusehen und daher bei der Beurteilung der Patentfähigkeit nicht zu berücksichtigen sind. Diese Merkmale dienen vielmehr dazu, um die Bedienung durch grafische Maßnahmen für den Benutzer bequemer und anschaulicher zu gestalten. Der dem Patentrecht zugrunde liegende „problem solution approach“ besagt, dass ein technisches Problem durch technische Maßnahmen gelöst werden muss, um einem Patentschutz zugänglich zu sein.

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