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EuGH, Urteil 07.03.2013, C-607/11 – live-Stream/ITV

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/93ZIR 2013, 171 Heft 3 v. 1.4.2013

EuGH, 07.03.2013, C-607/11
live-Stream/ITV

Das Weiterverbreiten einer Fernsehsendung via Internet als Stream, bedarf der Zustimmung des Berechtigten, und zwar auch dann, wenn dies zeitlich ohne Verzögerung (ausg die technisch bedingt ist) erfolgt. Der sog „Live-Stream“, also jene Weiterleitung, die nicht zeitungebunden den Usern zur Verfügung gestellt wird, ist damit nicht automatisch vom ursprünglichen Senderecht umfasst.

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