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EuGH, Urteil 21.02.2013, C-561/11 – „Dritter“ iSd GMVO

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/90ZIR 2013, 171 Heft 3 v. 1.4.2013

EuGH, 21.02.2013, C-561/11
„Dritter“ iSd GMVO

Das Ausschließlichkeitsrecht des Markeninhabers nach Art 9 GMV, es Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, ist dahin auszulegen, dass Dritter auch ein Inhaber einer prioritätsjüngeren Marke sein kann, ohne dass zuvor diese jüngere Marke für nichtig erklärt werden müsste.

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