VG Schleswig, 14.02.2013, 8 B 60/12
anwendbares Datenschutzrecht für Facebook
VG Schleswig, 14.02.2013, 8 B 61/12
anwendbares Datenschutzrecht für Facebook
Da Facebook Ireland Ltd die einzige Niederlassung der Facebook Inc in Europa ist, die am Datenverarbeitungsprozess beteiligt ist, findet irisches Datenschutzrecht Anwendung. Die Anwendung von Art 4 Abs 1c) RL 95/46/EG kommt dann nicht mehr in Betracht, wenn bereits Art 4 Abs 1a) RL 95/46/EG für den konkreten Sachverhalt einschlägig ist. Die Anordnung auf Entsperrung von Konten von natürlichen Personen in Schleswig-Holstein, die alleine aufgrund der Nichtangabe oder nicht vollständigen Angabe von Echtdaten (insb Klarnamen) bei der Registrierung gesperrt wurden, ist rechtswidrig.

