EGMR, 10.01.2013, 36769/08
Modeschaufotos im Internet
Bei der Abwägung zwischen Urheberrecht und Meinungsäußerungs-/Informationsfreiheit ist eine einzelfallbezogene Abwägung vorzunehmen. Im Konkreten kann ein Recht auf Veröffentlichung dann bestehen, wenn dies einen Beitrag zu einer öffentlichen Debatte darstellt.

