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OLG Köln, Urteil 07.12.2012, 6 U 69/12 (rk) – Coldcalling-Verbot auch für gemeinnützige Organisation

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/78ZIR 2013, 169 Heft 3 v. 1.4.2013

OLG Köln, 07.12.2012, 6 U 69/12 (rk)
Coldcalling-Verbot auch für gemeinnützige Organisation

Das Verbot von Werbeanrufen ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen (in Österreich normiert in § 107 TKG) gilt auch für Werbeanrufe einer wohltätigen Organisation, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt.

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