OLG Köln, 07.12.2012, 6 U 69/12 (rk)
Coldcalling-Verbot auch für gemeinnützige Organisation
Das Verbot von Werbeanrufen ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen (in Österreich normiert in § 107 TKG) gilt auch für Werbeanrufe einer wohltätigen Organisation, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt.

