hOLG Hamburg, 06.11.2012, 2-63/11
Urkundenqualität eines E-Mail-Attachments
Weder eine Fernkopie, die über das Empfangsgerät des Empfängers ausgedruckt wird, noch der Ausdruck einer durch ein elektronisches Schreiben versandten Datei (E-Mail-Attachment), stellen ein Dokument dar, in dem der Gedankeninhalt originär verkörpert ist.