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LG Köln, Urteil 24.10.2012, 28 O 391/11 – Haftung des Internetanschlussinhabers

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/61ZIR 2013, 96 Heft 2 v. 1.4.2013

LG Köln, 24.10.2012, 28 O 391/11
Haftung des Internetanschlussinhabers

Für Urheberrechtsverletzungen die via Internet begangen werden, besteht bereits dann keine Tätervermutung zulasten des Internetanschlussinhabers, wenn neben diesem auch andere Familienangehörige Zugriff auf den Internetzugang haben.

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