LG Frankfurt/Main, 27.09.2012, 2-03 O 27/12
Verkauf von Softwareechtheitszertifikaten
Ein Echtheitszertifikat eines Computerprogramms ist keine Softwarelizenz, die zu einer Installation des zertifizierten Programms rechtfertigen würde. Aus diesem Grund bewirkt der Verkauf derartiger Zertifikate auch keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts an der zertifizierten Software.