LG Essen, 26.09.2012, 4 O 263/12
„Gegnerliste“ im Internet
Die Veröffentlichung einer Privatperson in einer „Gegnerliste“ auf der Website einer Anwaltskanzlei, insb im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, und dabei vor allem im Erotikbereich, verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.