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LG Essen, Urteil 26.09.2012, 4 O 263/12 – „Gegnerliste“ im Internet

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/54ZIR 2013, 94 Heft 2 v. 1.4.2013

LG Essen, 26.09.2012, 4 O 263/12
„Gegnerliste“ im Internet

Die Veröffentlichung einer Privatperson in einer „Gegnerliste“ auf der Website einer Anwaltskanzlei, insb im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, und dabei vor allem im Erotikbereich, verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

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