BGH, 16.08.2012, I ZB 2/12
Streitwert bei unerbetener Werbe-Mail
Der Streitwert bei einer unerwünschten E-Mail-Werbung liegt unter 600 €, weil das Löschen der Daten des Versenders und das dauerhafte Blockieren einer E-Mail-Adresse nicht aufwendig ist.