LG München, 26.07.2012, 7 O 10502/12
Umgehung eines Kopierschutzes
Ein wirksamer Kopierschutz gemäß § 95a Abs 2 S 2 dUrhG, der nicht umgangen werden darf, liegt bereits dann vor, wenn er zwar keinen absoluten Schutz bietet, er jedoch eine gewisse Hürde darstellt, die von einem normalen User nicht einfach umgangen werden kann.