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LG Halle, Urteil 31.05.2012, 4 O 883/11 – Löschungsanspruch Google-Cache

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/40ZIR 2013, 92 Heft 2 v. 1.4.2013

LG Halle, 31.05.2012, 4 O 883/11
Löschungsanspruch Google-Cache

Ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe, weil trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung die inkriminierten Wörter im Google-Cache weiterhin vorhanden sind, besteht nicht. Im Google-Cache befindet sich nur noch ein „Abbild“ der Webseite vor Abgabe der Erklärung.

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