LG Halle, 31.05.2012, 4 O 883/11
Löschungsanspruch Google-Cache
Ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe, weil trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung die inkriminierten Wörter im Google-Cache weiterhin vorhanden sind, besteht nicht. Im Google-Cache befindet sich nur noch ein „Abbild“ der Webseite vor Abgabe der Erklärung.