BGH, 10.05.2012, I ZR 57/09
Haftung des Hosters
Als gefestigt gilt die Rsp wonach ein Host-Provider (zB eBay) nicht als Täter im Zusammenhang mit einer Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzung haftet, weil er die Ware weder anbietet noch in Verkehr bringt und die fremde Marke auch nicht in der Werbung benutzt – der Hoster speichert bloß Informationen eines Dritten.