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BGH 10.05.2012, Beschluss, I ZR 57/09 – Haftung des Hosters

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/38ZIR 2013, 92 Heft 2 v. 1.4.2013

BGH, 10.05.2012, I ZR 57/09
Haftung des Hosters

Als gefestigt gilt die Rsp wonach ein Host-Provider (zB eBay) nicht als Täter im Zusammenhang mit einer Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzung haftet, weil er die Ware weder anbietet noch in Verkehr bringt und die fremde Marke auch nicht in der Werbung benutzt – der Hoster speichert bloß Informationen eines Dritten.

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