Der steuerrechtliche Liquidationsgewinn ergibt sich bei Körperschaften aus der Gegenüberstellung des Abwicklungs-Anfangsvermögens und des Abwicklungs-Endvermögens einschließlich nicht getilgter Verbindlichkeiten. Der Autor untersucht die Bewertung dieser Verbindlichkeiten und dabei insb die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit darin das Vorliegen einer Liquidation oder Insolvenz berücksichtigt werden muss.

