Die RL zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts, kurz HaRL, ist bis zum 22. 1. 2029 umzusetzen (Art 55 Abs 1). Die vorliegende Ausgabe der ZIK enthält einen Schwerpunkt mit Informationen zu den endgültigen Inhalten der HaRL. Eine Einführung bietet Eriksson, Harmonisierung des Insolvenzrechts: Die Richtlinie 2026/799 im Überblick, ZIK 2026/129, 122. Mutmaßlich die umfangreichsten Änderungen werden die Pre-pack-Verfahren gem Art 21 ff HaRL erfordern. Daher gibt es dazu eine Vertiefung mit dem Beitrag von Lutschounig, Transformation des "Pre-pack-Verfahrens" nach der neuen Harmonisierungsrichtlinie in das österreichische Insolvenzrecht, ZIK 2026/130, 128.

