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Abschöpfungsverfahren und Eingehen neuer, erst nach Verfahrensende fälliger Schulden

JudikaturBearbeiterin: Birgit BlattZIK 2024/67ZIK 2024, 75 Heft 2 v. 30.4.2024

IO: §§ 210, 211, 260

ABGB: § 904

Das Rechtsmittelverfahren iZm einer Einstellung des Abschöpfungsverfahrens ist einseitig.

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