Die Verfasser gehen in ihrer Abhandlung der Frage nach, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit beim Erwerb von schlichtem Miteigentum eine zugesagte grundbücherliche Position des Erwerbers als ausreichend gesichert gilt.
Die Verfasser gehen in ihrer Abhandlung der Frage nach, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit beim Erwerb von schlichtem Miteigentum eine zugesagte grundbücherliche Position des Erwerbers als ausreichend gesichert gilt.