Aus Anlass eines praktischen Falles wird im vorliegenden Beitrag die Frage untersucht, ob Tochtergesellschaften des Insolvenzschuldners gem § 148 iVm § 32 Abs 2 Z 3 IO bei der Abstimmung über den Sanierungsplan von einer Pro-Stimme ausgeschlossen sind.1 Aufgrund der Novellierung des § 32 IO durch das RIRUG hat das Thema eine neue Dynamik erhalten.