IO: §§ 252, 260
ZPO: §§ 190, 192 Abs 2, § 528 Abs 2 Z 2
Die Anfechtungsbeschränkungen des Zivilprozessrechts für Revisionsrekurse gelten auch im Insolvenzverfahren (RIS-Justiz RS0044101 [T15]). Der Revisionsrekurs gegen einen die erstgerichtliche Entscheidung voll bestätigenden rekursgerichtlichen Beschluss ist daher ausgeschlossen (RIS-Justiz RS0044101). In der Konstellation des "jedenfalls" unzulässigen Rechtsmittels kommt auch ein "außer-