Behandelt wird die E OGH 7 Ob 99/22t, nach der im Ausland wirksam begründetes Sicherungseigentum bei Verbringung der Sache nach Österreich aufrechtbleibe. Insb beschäftigt sich der Autor mit der Relevanz des Vertrauens auf eine überholte Rechtsprechung bei der Beurteilung des gutgläubigen Rechtserwerbs.