Die E 3 Ob 123/22t zum Anlass nehmend, in der sich der OGH mit dem Depurierungsauftrag, also einem Auftrag zur Lastenfreistellung, befasst, untersucht der Autor die Zulässigkeit der Erteilung eines Depurierungsauftrags.
Die E 3 Ob 123/22t zum Anlass nehmend, in der sich der OGH mit dem Depurierungsauftrag, also einem Auftrag zur Lastenfreistellung, befasst, untersucht der Autor die Zulässigkeit der Erteilung eines Depurierungsauftrags.