Am 7. 12. 2022 veröffentlichte die Europäische Union den Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts.1 Der Beitrag stellt den Richtlinienvorschlag in Grundzügen vor, der von den Mitgliedstaaten - wie auch Österreich - sehr kritisch bis ablehnend gesehen wird.