2021 brachten RIRUG und GREx diverse Neuerungen im Insolvenzrecht: ua Ruhen bzw Sperre von Exekutionsverfahren bei offenkundiger Zahlungsunfähigkeit der Verpflichteten samt angestrebter Schuldenregelung im Insolvenzverfahren, Gesamtvollstreckungen oder Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan. Die Regelungen haben sich in der Praxis unterschiedlich bewährt (s ZIK 2021/135, 125 und ZIK 2022/89, 81).