Die Europäische Kommission legte am 7. 12. 2022 Vorschläge für eine RL zur teilweisen Harmonisierung des Insolvenzrechts für Unternehmensinsolvenzen vor (COM(2022) 702 final; s dazu ZIK 2022/229, 205 und in diesem Heft Eriksson, Harmonisierung des Insolvenzrechts: der Vorschlag einer EU-Richtlinie im Überblick, ZIK 2023/7, 9). Die im Entwurf enthaltenen Regelungen hätten, würden sie wie vorgeschlagen umgesetzt, teilweise weitreichende Auswirkungen auf die österr Insolvenzpraxis. Das betrifft insb die Art 41 ff des RL-Entwurfs zu einem vereinfachten Liquidierungsverfahren für Kleinstunternehmen. In diesem soll ua der Schuldner grundsätzlich die Eigenverwaltung haben, es keine zwingende Anfechtung - dafür eine umfangreiche Entschuldung (auch für Mithaftende) - geben. Das Verfahren soll für Schuldner gelten, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw Jahresbilanz 2 Mio € nicht überschreitet (Art 2 lit f RL-Entwurf). Das erfasst einen großen Teil der österr Insolvenzverfahren vor den LG.