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COVID-19-Gesetzgebung und sonstige Rechtsänderungen

ZIK aktuellBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2023/2ZIK 2023, 4 Heft 1 v. 28.2.2023

1. Das BGBl I 2022/224 enthält Änderungen ua des 1. und 2. COVID-19-JuBG. Für Insolvenzverfahren bedeutsam ist die erneute Verlängerung des Geltungsbereichs von § 3 Abs 1 und 4 des 1. COVID-19-JuBG bis 30. 6. 2023. Damit sind weiter digitale Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen durch die Insolvenzgerichte möglich. Unverändert ist in Insolvenzverfahren dafür keine Zustimmung der Parteien erforderlich.

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