Im Beitrag wird der Konflikt zwischen dem Prinzip der Kapitalerhaltung zum Schutz der Gläubiger und dem Ausschüttungspotenzial bei Umgründungen diskutiert und erläutert, auf welche Weise die Ausschüttungssperren des § 235 Abs 1 UGB auf Ebene der Zwischengesellschaften zu berücksichtigen sind.