Aus Anlass der Reform des FAGG durch das MoRUG BGBl I 2022/109 widmet sich der Beitrag der Frage, ob und nach welchen Normen Verbraucher-Bürgen, die ihre Haftungserklärung außerhalb der Geschäftsräume einer Bank abgeben, ein besonderes Rücktrittsrecht zusteht.