Die Autorin befasst sich mit der Frage, ob ein Beitritt zum Verwertungsverfahren über eine mit einem Veräußerungs- und Belastungsverbot belastete Liegenschaft möglich ist, wenn der beantragende Betreibende nicht die Voraussetzungen erfüllt, um trotz des Verbots Zwangsversteigerung auf die Liegenschaft zu führen.