Die Autoren legen - auch vor dem Hintergrund der insolvenzrechtlichen Konsequenzen - dar, inwieweit Gesellschafter, die ihrer Gesellschaft Kredit gewähren, generell in ihrem Vertrauen auf ihre Stellung als "wirklicher Gläubiger" oder jedenfalls im speziellen Fall des Vertrauens auf unrichtige Jahresabschlüsse oder Eigenmittelkennzahlen geschützt sind.