Seit der GREx1 gibt es im Exekutionsverfahren einen Verwalter. In mehreren Beiträgen2 werden einzelne Themen erörtert, die ein Verwalter bei der Abwicklung eines Exekutionsverfahrens zu beachten hat. In diesem Beitrag werden abschließend Berichtspflichten, die Rechnungslegung sowie die Entlohnung des Verwalters behandelt.