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(Andere) Vermögensrechte im Insolvenzverfahren

BeiträgeDr. Martin LutschounigZIK 2022/135ZIK 2022, 125 Heft 4 v. 8.9.2022

Im Zuge der GREx11BGBl I 2021/86. wurde § 326 Abs 1 EO als Auffangtatbestand für bewegliche Exekutionsobjekte ausgestaltet, der für alle Vermögensrechte gilt, die nicht von §§ 88-325 EO erfasst sind. Soweit solche Rechte taugliche Exekutionsobjekte darstellen, fallen sie mit Insolvenzeröffnung gem § 2 Abs 2 IO grundsätzlich in die Insolvenzmasse.22Statt vieler Petschek/Reimer/Schiemer, Das österreichische Insolvenzrecht (1973) 239. Ihre Verwaltung und Verwertung ist Aufgabe des Insolvenzverwalters und wirft mitunter diffizile Fragen auf. Diesen widmet sich der Beitrag anhand aktueller Beispiele aus dem Privatstiftungs- und Immaterialgüterrecht.33Der Beitrag beruht auf Teilen eines gleichnamigen Vortrags, den der Verfasser am 30. 6. 2022 am Wiener Insolvenzrechtstag gehalten hat. Für die freundliche Erlaubnis zur Veröffentlichung dankt der Verfasser dem Manz Verlag recht herzlich.

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