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Zum Verfahren bei der Aufhebung mit Einverständnis der Gläubiger

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2022/122ZIK 2022, 113 Heft 3 v. 12.7.2022

IO: §§ 84, 123b, 260

In der IO ist ein allgemeines Beschwerderecht jedes Gläubigers und des Schuldners gegen einzelne Maßnahmen oder das Verhalten eines Masseverwalters verankert und den Beteiligten ein Erledigungsanspruch eingeräumt. Jede einzelne Amtshandlung des Masseverwalters oder sein Gesamtverhalten kann Gegenstand der Beschwerde sein. Der Antrag eines Schuldners an das InsolvenzG auf Feststellung, dass ent-

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