Das österr Verbraucherkreditrecht wurde in den letzten Jahren häufig novelliert, Konsequenz sind viele offene Fragen. Die E OGH 5 Ob 118/21w schafft Klarheit im Hinblick auf den Anwendungsbereich des § 33 BWG aF für Verbraucherkredite, die vor dem Inkrafttreten des VKrG abgeschlossen wurden. Die Autorin und der Autor nehmen die Entscheidung zum Anlass, um Stellung zu dem Thema zu beziehen.