In einer Anmerkung zur E OGH 6 Ob 61/21w schließt sich der Autor überwiegend der Auffassung des OGH an und nimmt Stellung zu ausgewählten Fragen betreffend die Einlagenrückgewähr iZm einer GmbH & Co KG.
In einer Anmerkung zur E OGH 6 Ob 61/21w schließt sich der Autor überwiegend der Auffassung des OGH an und nimmt Stellung zu ausgewählten Fragen betreffend die Einlagenrückgewähr iZm einer GmbH & Co KG.