Vor dem Hintergrund, dass ein potenzieller Kaufinteressent einer in einer Krise steckenden Kapitalgesellschaft den Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung der Geschäftsleitung durch eine von ihm durchgeführte Due Diligence bzw durch ausgedehnte Vertragsverhandlungen verzögern kann, widmet sich der Beitrag der Frage, ob auch Kaufinteressenten Adressaten einer Insolvenzverschleppungshaftung sein können.