Vor dem Hintergrund der E EuGH C-328, Hertel, widmet sich der Autor ausführlich der EuInsVO und ihrem Verhältnis zu Drittstaaten und spricht sich für die Miteinbeziehung von Drittstaaten in den Regelungsbereich der EuInsVO aus.
Vor dem Hintergrund der E EuGH C-328, Hertel, widmet sich der Autor ausführlich der EuInsVO und ihrem Verhältnis zu Drittstaaten und spricht sich für die Miteinbeziehung von Drittstaaten in den Regelungsbereich der EuInsVO aus.