Bislang war die steuerliche Begünstigung gesetzlich nur bei gerichtlichem Insolvenzverfahren zugelassen. Aufgrund der Erweiterung des § 36 EStG und des § 23a KStG sind nun auch ausdrücklich einem Sanierungsverfahren nach der IO vergleichbare außergerichtliche Sanierungen begünstigt. Die Autorin fasst die Folgen der Neuerung für die Praxis zusammen.