IO: § 6 Abs 2
Rechtsstreitigkeiten über Absonderungsansprüche können auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, jedoch nur gegen den Insolvenzverwalter anhängig gemacht und fortgesetzt werden. Wurde in einem Konkursverfahren eine solche Klage (im Anlassfall eine Hypothekarklage) unrichtig gegen den Schuldner anhängig gemacht, ist eine Richtigstellung der Parteienbezeichnung auf den Masseverwalter - auf