Der Diskurs betreffend die Vereinbarkeit von mit Effektivklauseln versehenen Bankgarantien mit den Anforderungen des § 1170b ABGB wird aus Anlass der E OGH 3 Ob 134/20g um die Erörterung der Frage ergänzt, ob die Norm "nur" vor Zahlungsunfähigkeit oder auch vor Zahlungsunwilligkeit schützen soll.