Der Beitrag untersucht eingehend die gesetzliche Risikoverteilung zwischen Kartenaussteller und Kunde beim Missbrauch von Zahlungskarten, insb wird das Verhältnis zwischen aufsichtsrechtlicher Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung und zivilrechtlichem Haftungsprivileg bei Fehlen derselben näher beleuchtet.