ABGB: § 1104
ABBAG: § 3b
Kann die Bestandsache wegen einer Seuche gar nicht gebraucht oder benutzt werden, ist kein Miet- oder Pachtzins zu entrichten. Unter einer Seuche versteht man eine Infektionskrankheit, die infolge ihrer großen Verbreitung und der Schwere des Verlaufs eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Diese Definition trifft unzweifelhaft auf COVID-19 zu.