Kreditwürdigkeitsbewertungen werden zunehmend durch den Einsatz künstlicher Intelligenz unterstützt. Die damit einhergehenden Diskriminierungsgefahren haben die EU-Kommission dazu veranlasst, auf künstliche Intelligenz gestütztes Kreditscoring im Vorschlag über eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (COM [2021] 206 final) als "Hochrisiko-Anwendung" einzuordnen. Der Beitrag skizziert, welche Folgen diese Einordnung mit sich bringt.