Sowohl die in § 339 Abs 3 EO idF GREx geregelte, einen Zugriff auf das Auseinandersetzungsguthaben ermöglichende (Privat-)Gläubigerkündigung bei Personengesellschaften als auch die Exekution auf den Gesellschaftsanteil selbst werfen einige Fragen auf, denen der Autor nachgeht.